AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma da bux Verlag, KLG ( nachfolgend Lieferant ).
Geltung der AGB
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen basieren auf schweizerisches Recht und gelten innerhalb der Schweiz, sofern sie die Parteien ausdrücklich oder stillschweigend anerkennen. Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie vom Lieferanten schriftlich bestätigt werden.
Diese AGB gelten auf unbestimmte Zeit, solange nichts Abweichendes von den Parteien schriftlicher vereinbart wird.
Insbesondere gelten die Bestimmungen des OR über den Kaufvertrag (Art. 184 ff. OR) sowie andere schweizerische Gesetze und Verordnungen, die kaufrechtliche Bestimmungen enthalten.
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder der Vertrag eine Lücke enthalten, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine wirksame Bestimmung als von Anfang (ex tunc) an vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Lücke.
Angebote des Lieferanten
„da bux“ verkauft Bücher.
Termine
Der Lieferant verpflichtet sich, dem Kunden die vereinbarten Produkte an den in der Auftragsbestätigung festgelegten Terminen zu liefern, während der Kunde sich verpflichtet, diese Produkte zu der vorbestimmten Zeit abzunehmen und zu bezahlen.
Die Termine werden angemessen verschoben, wenn Hindernisse auftreten, die ausserhalb des Willens des Lieferanten liegen; wie Naturereignisse, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Epidemien, Unfälle und Krankheit, erhebliche Betriebsstörungen, Arbeitskonflikte, verspätete oder fehlerhafte Zulieferungen sowie behördliche Massnahmen.
Bei sonstigen Verzögerungen hat der Kunde (gemäss OR) folgendes Wahlrecht:
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Er kann auf weitere Lieferungen verzichten: Dies hat er dem Lieferanten unverzüglich mitzuteilen.
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Er kann –sofern möglich – Teillieferungen verlangen, sofern möglich: Dies muss unverzüglich vereinbart werden.
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Er kann dem Lieferanten eine angemessene Frist zur nachträglichen Erfüllung ansetzen: Erfüllt der Lieferant bis zum Ablauf dieser Nachfrist nicht, darf der Kunde – sofern er es sofort erklärt – auf die nachträgliche Leistung verzichten oder vom Vertrag zurücktreten.
Der Lieferant muss den Kunden so rasch wie möglich über Verzögerungen informieren. Allfälliger Schadenersatz wird nach Art. 191 OR berechnet.
Vertragserfüllung
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung massgebend. Der Lieferant liefert die Produkte in der bestellten Ausführung in der gültigen Version im Zeitpunkt der Lieferung.
Soweit kein besonderer Erfüllungsort von den Parteien verabredet ist oder aus der Natur des Geschäftes hervorgeht, gilt als Lieferung die Bereitstellung der Produkte am Sitz des Lieferanten.
Wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, gehen Nutzen und Gefahr mit Abgang der Ware vom Absender auf den Kunden über.
Sofern kein besonderes Abnahmeverfahren vereinbart ist, hat der Kunde die Produkte selbst zu prüfen und allfällige Mängel schriftlich anzuzeigen (Rügepflicht). Unterlässt der Kunde die Anzeige innerhalb der folgenden 14 Tagen nach der Lieferung, gelten die Produkte vollumfänglich als mängelfrei und die Lieferung als genehmigt. Der Kunde ist dann zur termingerechten Bezahlung verpflichtet.
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise und Lieferkosten werden auf der Website www.dabux.ch festgelegt.
Der Kunde ist verpflichtet, innerhalb von 30 Tagen nach der Lieferung per Banküberweisung zu bezahlen.
Dienstleistungsaufwände sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Werden Zahlungsbedingungen nicht eingehalten, ist der Lieferant berechtigt (Wahlrecht)
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Forderungen gegen den Besteller sofort zu stellen
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oder für alle ausstehenden Forderungen Sicherheiten zu verlangen
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und/ oder noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen.
Sind Sicherheitsleistungen oder Zahlungen auch bei Ablauf einer angemessenen Nachfrist noch nicht erbracht, kann der Lieferant vom Vertrag zurücktreten auch wenn die Waren oder ein Teil davon bereits geliefert wurden.
Wenn der Kunde die Zahlungsbedingungen nicht erfüllt, ist der Lieferant berechtigt, Schadenersatz zu verlangen. Der entstandene Schaden ist gemäss OR zu berechnen (positives bzw. negatives Vertragsinteresse)
Der Kunde darf Gegenansprüche an den Lieferanten verrechnen, sofern die Verrechnungsvoraussetzungen gemäss OR gegeben sind.
Hält der Kunde die Zahlungstermine nicht ein, hat er ohne Mahnung vom Zeitpunkt der Fälligkeit an einen Verzugszins zu entrichten, der vier Prozent über dem jeweiligen Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank liegt.
Gewährleistung
Der Lieferant verpflichtet sich zur Sorgfalt und liefert die Bücher in einer guten Qualität.
Bei Mängeln an den gelieferten Büchern, kann der Kunde nach OR Wandelung oder Minderung oder Waren derselben Gattung als Ersatz verlangen. Es gelten die Bestimmungen des OR.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die der Lieferant nicht zu vertreten hat, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder extreme Umgebungseinflüsse.
Wenn der Kunde die Produkte weiterverkauft, ist er verantwortlich für die Einhaltung von in- und ausländischen Exportvorschriften. Verändert der Kunde die weiterverkauften Produkte, ist der für die daraus entstehenden Schäden gegenüber dem Lieferanten, dem Käufer oder Dritten haftbar. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des Produktehaftpflichtgesetzes.
Informationspflicht
Die Parteien machen sich gegenseitig und rechtzeitig auf besondere technische Voraussetzungen sowie auf die gesetzliche, behördliche und andere Vorschriften am Bestimmungsort aufmerksam, soweit sie für die Ausführung und den Gebrauch der Produkte von Bedeutung sind. Weiter informieren sich die Parteien rechtzeitig über Hindernisse, welche die vertragsmässige Erfüllung in Frage stellen oder zu unzweckmässigen Lösungen führen können.
Datenschutz
Beim Abschliessen eines Bestellvorgangs in unserem Webshop stimmt der Kunde zu, dass seine Kontaktdaten und Bestellungen für Rückfragen dauerhaft gespeichert werden. Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Schlussbestimmungen
Gerichtsstand ist Sitz des Lieferanten. Der Lieferant darf jedoch auch das Gericht am Sitz des Kunden aufrufen.
Die Parteien werden sich bemühen, etwaige Streitigkeiten, die sich aus der Durchführung dieses Vertrages ergeben, auf gütlichem Wege beizulegen.
Werdenberg, 24. August 2016